
CVFR-Berechtigung für Reisemotorsegler bzw. Motorflugzeuge
Die Segelflugschule Hornberg bietet seit über zehn Jahren die Ausbildung zur Durchführung kontrollierter Sichtflüge (CVFR) auf Reisemotorsegler an. Für Inhaber einer Motorfluglizenz wird diese Ausbildung angerechnet und als Berechtigung in die Lizenz eingetragen.
Die Theorieausbildung kann auf individueller Basis nach Absprache erfolgen. Die Praxisausbildung von 10 Stunden wird an 3-4 Flugbetriebstagen auf unserem speziell ausgerüsteten Rotax-Falken D-KEOT durchgeführt.
Schwerpunkte der Ausbildung
Bislang wurden über 70 CVFR-Berechtigungen mit unseren kompetenten Fluglehrern erworben. Sie sorgen stets für eine effektive, interessante und praxisnahe Ausbildung.
Die anfallenden Gebühren sind äußerst moderat und kundenfreundlich.
Kontakte
segelflugschule@bwlv.de
Tel. 07171 82 104 Fax. 07171 85 554
tropschuh@bwlv.de
Tel. 07171 80 56 88
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38 K |

Was ist GCA ?
GCA ist die Bezeichnung für ein in der Luftfahrt verwendetes RADAR-gestütztes, bodengeführtes Blindlandeverfahren. Es wurde im 2. Weltkrieg entwickelt, um bei Ausfall des Instrumenten-Landesystems oder der Flugzeug-Avionik trotzdem eine sichere Landung zu gewährleisten. Es besteht aus einem RUNDSICHT- RADAR und einem PRÄZISIONS- ANFLUG- RADAR. Die Anfluglotsen geben über Sprechfunk Steueranweisungen, die dem Piloten im Instrumentenflug einen Landeanflug auf einem virtuellen Gleitpfad (Glide Path) erlauben. Der Anfluglotse gibt bis zur Entscheidungshöhe ununterbrochene Anweisungen bzw. Informationen über die Position des Luftfahrzeuges zum virtuellen Gleitpfad.
Dieses Anflugverfahren ist heute noch aktuell, es wird an Militärflugplätzen praktiziert.
Flug mit Lehrer mit Präzisions-Radarführung für GCA
Flugdurchführung nur Montag bis Freitag möglich
Flugdauer ca. zwei Stunden
Es ist keine CVFR- Berechtigung erforderlich
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